Polizei und Justiz
Die Polizei nimmt sowohl Schutz- wie auch Kontrollfunktionen wahr. Hierzu übt sie in Ausnahmefällen ein staatliches Gewaltmonopol aus, was bedeutet, dass sie in bestimmten Situationen Gewalt anwenden darf. Polizeiliches Handeln bewegt sich dadurch in einem höchst sensiblen Bereich, und es ist zu erwarten, dass sie Gewalt nur mit grösster Zurückhaltung und der Situation angemessen einsetzt. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen bezüglich der Qualität ihrer Arbeit, etwa wenn es um diskriminierende Personenkontrollen geht. Im Raum steht aber auch die mangelnde Auseinandersetzung mit Rassismus in der Institution Polizei.